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   BFH, 24.03.1993 - II B 158/92   

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https://dejure.org/1993,12629
BFH, 24.03.1993 - II B 158/92 (https://dejure.org/1993,12629)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1993 - II B 158/92 (https://dejure.org/1993,12629)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1993 - II B 158/92 (https://dejure.org/1993,12629)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.07.1991 - II R 17/88

    Grunderwerbsteuer beim Wechsel im Personenstand einer Grundbesitz haltenden

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - II B 158/92
    In bezug auf die behauptete Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 II R 17/88 (BFHE 165, 297, BStBl II 1991, 891) fehlt es bereits an den unter 1. a) genannten Voraussetzungen für eine schlüssige Divergenzrüge.
  • BFH, 29.06.1987 - X B 26/87

    Genaue Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Revision durch den

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - II B 158/92
    Zur schlüssigen Erhebung der Divergenzrüge muß der Beschwerdeführer die nach seiner Auffassung nicht übereinstimmenden abstrakten - tragenden - Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der höchstrichterlichen Divergenzentscheidung herausarbeiten und gegenüberstellen, so daß eine Abweichung erkennbar wird (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239).
  • BFH, 31.07.1991 - II B 38/91

    Bestimmung der Grunderwerbsteuer bei dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen an

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - II B 158/92
    Zunächst spielte es für die Grunderwerbsteuerpflicht des hier zu beurteilenden vollständigen Gesellschafterwechsels nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO 1977 keine Rolle, daß sich die Übertragung aller Gesellschaftsanteile nicht zeitgleich bzw. nahezu zeitgleich, sondern in einem Abstand von wenigen Monaten vollzog (vgl. BFH-Beschluß vom 31. Juli 1991 II B 38/91, BFH/NV 1992, 56).
  • BFH, 31.07.1991 - II B 157/90

    Grunderwerbssteuerpflichtigkeit hinsichtlich einer vollständigen Übertragung von

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - II B 158/92
    Soweit es die gerügte Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Beschluß vom 31. Juli 1991 II B 157/90 (BFH/NV 1992, 134) anbelangt, mag dahinstehen, ob die Beschwerdebegründung den unter 1. a) genannten Anforderungen entspricht.
  • BFH, 30.04.1987 - IV R 164/84

    Erforderlichkeit von zwei Gewinnfeststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 24.03.1993 - II B 158/92
    Zur schlüssigen Erhebung der Divergenzrüge muß der Beschwerdeführer die nach seiner Auffassung nicht übereinstimmenden abstrakten - tragenden - Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der höchstrichterlichen Divergenzentscheidung herausarbeiten und gegenüberstellen, so daß eine Abweichung erkennbar wird (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juni 1987 X B 26/87, BFH/NV 1988, 239).
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